Änderung der AdWords-Regeln
Ab dem 14. September 2010 wird Google die AdWords-Markenrichtlinie lockern, sodass auch Konkurrenten geschützte Markennamen wie “Adidas” oder “Lufthansa” als Keyword in Ihrer Werbeanzeige hinterlegen dürfen. Folglich werden Umsätze diverser weltweit bekannter Markeninhaber zurückgehen und auch wird der Aufwand, die eigenen Rechte zu schützen, zunehmen.
Bislang konnten internationale Markeninhaber bei Google eine Beschwerde einreichen, sobald eine fremde Anzeige der eigenen Marke geschaltet wurde. Allerdings wird diese Regelung durch Google geändert, wie es bereits seit Jahren in den USA, in Großbritannien und auch in Kanada der Fall ist – denn dort dürfen bereits seit geraumer Zeit “Marken-Keywords” verwendet werden. Somit wird auch hier in Europa “Brand Bidding” teilweise legal.
So könnte beispielsweise die Marke Puma Keywords der Sportmarke Adidas verwenden, indem Puma zum Beispiel auf die eigene Kollektion aufmerksam macht. Für Puma wäre es allerdings verboten, den Markennamen “Adidas” in der Werbeanzeige zu verwenden. Folglich hätte Puma dann das Markenrecht von Adidas verletzt.
Auch ist vorauszusehen, dass künftig Affiliates, Preisvergleichsseiten sowie andere Marktteilnehmer fremde Markennahmen zum eigenen Vorteil ausnutzen werden, denn je höher die Ranking-Position auf Google ist, desto eher klicken Internetnutzer auf die entsprechende Webseite, was einerseits zu einem höheren Traffic und zum anderen auch zu einer höheren Conversion Rate führt.
Genau deshalb sollten Unternehmen noch mehr auf ihre Budgets achten und diese auch kontrollieren, um Umsatzeinbüßen rechtzeitig entgegenzusteuern und um die eigene Marke zu schützen.
Auch wenn der Wettbewerb durch die Regeländerung stärker wird, gibt es einen Gewinner: Google.
Denn Markeninhaber würden sich für enorme Geldsummen Keywords und auch Platzierungen sichern, was für Google durchaus ein sehr gutes Geschäft ist.
Heutzutage müssen AdWords-Kampagnen optimal geplant und durchgeführt werden um den gewünschten Erfolg zu erlangen.
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