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3
Sep
2011

Die Button-Lösung der Bundesregierung: Mehrkosten für Shopbetreiber erwartet

Das Ziel des Gesetzentwurfes ist klar. Abo-Fallen im Internet sollen leichter für den Verbraucher zu erkennen sein. Ob allerdings die Neuregelungen den Erfolg haben, den sich die Befürworter der “Button-Lösung” erhoffen, ist fraglich. Vor allem für Online-Shops entstehen zunächst einmal Kosten, de nicht zu unterschätzen sind.

Was soll geändert werden?
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Änderung des § 312g BGB bedeutet. Zukünftig sollen Bestellvorgänge im Internet klarer gekennzeichnet sein. Die Beschriftung muss “kostenpflichtig bestellen” oder ähnliche Formulierungen enthalten. Die Bestellkonditionen, sprich Preis, Leistung, Gebühren, etc. müssen in unmittelbarer Nähe zum Button platziert werden. – Soweit, so gut. Dies könnte mehr Transparenz bedeuten und tatsächlich Vertrauen schaffen zum Händler. Seriöse Anbieter werden allerdings auch heute schon eine Bestellübersicht mit Hinweis auf Konditionen vor Abschluss des Vertrages ausgeben.

Was bedeutet dies für Online-Shopbetreiber?
Zunächst einmal muss die Beschriftung der Buttons geändert werden. Eine Sache, die nicht allzuviel Aufwand erfordert. Viel mehr Aufwand und hohe Kosten dürfte auf Seitenbetreiber zukommen, die ihr Design ändern müssen. Schließlich muss nicht nur die Beschriftung geändert werden, sondern auch alle relevanten Infos auf dem gleichen Screen untergebracht werden. Für einige Shopbetreiber dürfte das mehrere Stunden bis Tage Programmieraufwand bedeuten. Insbesondere für App-Anbindungen. Müssen Apps geändert werden, die Seiten-Hierachie neu strukturiert werden und die Buttons neu beschriftet, könnte das einige Betreiber Tausende von Euro kosten.

Was passiert, wenn man der Neuregelung nicht nachkommt?
So wie es bislang aussieht, entsteht in diesem Fall kein Vertrag. Sprich, wer sich nicht an eine richtige Buttonbeschriftung hält, Hinweise falsch setzt oder schlicht seine bisherigen Regelungen nicht überdenkt, kann nichts mehr verkaufen. Da kein Kaufvertrag entsteht entfallen alle Gewährleistungsansprüche, Rückgabe- und Widerrufsrecht, etc. Das ist sowohl für den Shopbetreiber, als auch für den Käufer von Nachteil. Weiterhin ist fraglich, ob die so gennanten Abo-Fallen von dieser Neuregelung überhaupt betroffen sind. Schließlich bewegen Anbieter dieser sich schon immer in einer Grauzone. Bei vielen Abos besteht rechtlich sowieso kein bindener Vertrag.

Was zu tun ist?

Um nicht mit Abmanhnungen überschwemmt zu werden, müssen Shop-Betreiber jetzt handeln. Kurz vor dem finalen Klick muss der User alle relevanten Infos zum Bestellvorfgang bekommen, also:

  • Beschreibung der Ware
  • Preis
  • Verpackungs- und Lieferkosten
  • Laufzeit des Vertrages (bei Abos)

Wichtig, erfolgt der Bestellvorgang in mehrern Schritten, müssen zum Schluss noch einmal alle Infos aufgeführt werden.
Ganz wichtig: Bestell-Button umbennen und mit dem umstädlichen “zahlungspflichtig bestellen” beschriften, auch wenn dies an sich ja Quatsch ist, da nicht die Bestellung Geld kostet, sondern die Ware oder Dienstleistung.

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